Das Fürstentum Liechtenstein hat sein Steuergesetz durch Einführung neuer Anti-Missbrauchsbestimmungen an internationale Standards angeglichen und damit die internationale Akzeptanz des Wirtschaftsstandorts Liechtenstein weiter gestärkt. Für liechtensteinische Gesellschaften bedeuten die Gesetzesänderungen eine Verschärfung. Steuerplanungsüberlegungen sollten noch im Jahr 2018 umgesetzt werden.