DBA Schweiz – Liechtenstein, Grenzgängerbesteuerung.

Martin A. Meyer, Tobias Endres

Als Grenzgänger gilt eine Person, die in einem Staat wohnt (Ansässigkeitsstaat), in einem anderen Staat arbeitet (Tätigkeitsstaat) und regelmässig zwischen Wohn- und Arbeitsort über die dazwischen liegende Ländergrenze pendelt. Der Begriff des «Grenzgängers» wird in verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterschiedlich definiert. Es ist nicht unüblich, dass sich in DBA ganze Artikel dem Status des Grenzgängers und dessen Besteuerungsmodalitäten widmen. Das neue DBA zwischen der Schweiz (CH) und Liechtenstein (FL), welches am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, enthält ebenfalls eine detaillierte Regelung zur Besteuerung von Grenzgängern.